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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Neuendorf b. Elmshorn

Hebesätze Neuendorf b. Elmshorn

Kreis Steinburg · AGS 01061074 · 849 Einwohner

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neuendorf b. Elmshorn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Neuendorf b. Elmshorn bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuendorf b. Elmshorn im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 335 % setzen bundesweit 34 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 324 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 466-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Neuendorf b. Elmshorn ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuendorf b. Elmshorn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuendorf b. Elmshorn 335 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuendorf b. Elmshorn auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuendorf b. Elmshorn Grundsteuer B
Neuendorf-Sachsenbande 335 % 0 Prozentpunkte 290 %
Störkathen 335 % 0 Prozentpunkte 350 %
Borsfleth 334 % −1 Prozentpunkte 331 %
Bekmünde 330 % −5 Prozentpunkte 370 %
Brokdorf 330 % −5 Prozentpunkte 270 %

Was der Hebesatz in Neuendorf b. Elmshorn in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 335 % ergibt das 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neuendorf b. Elmshorn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Neuendorf b. Elmshorn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuendorf b. Elmshorn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuendorf b. Elmshorn?

In Neuendorf b. Elmshorn gilt ein Hebesatz von 335 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.197,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuendorf b. Elmshorn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neuendorf b. Elmshorn hoch?

Gemessen am Median Kreis Steinburg von 360 % liegt der Satz von Neuendorf b. Elmshorn 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neuendorf b. Elmshorn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neuendorf b. Elmshorn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.