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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Horst (Holstein)

Hebesätze Horst (Holstein)

Kreis Steinburg · AGS 01061044 · 5.779 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Horst (Holstein) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Horst (Holstein) hoch?

69 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 345 % fest. Damit liegt Horst (Holstein) im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 90-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Horst (Holstein) vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horst (Holstein), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horst (Holstein) 345 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horst (Holstein) auf Platz 36, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Horst (Holstein)

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horst (Holstein) Grundsteuer B
Altenmoor 344 % −1 Prozentpunkte 367 %
Kiebitzreihe 347 % +2 Prozentpunkte 370 %
Bokelrehm 350 % +5 Prozentpunkte 150 %
Ecklak 340 % −5 Prozentpunkte 330 %
Heiligenstedten 340 % −5 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Horst (Holstein) anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 345 %, also 11.531,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Horst (Holstein) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Horst (Holstein) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horst (Holstein)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horst (Holstein)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horst (Holstein)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Horst (Holstein) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Horst (Holstein) liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Horst (Holstein) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Horst (Holstein)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.