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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Altenmoor

Hebesätze Altenmoor

Kreis Steinburg · AGS 01061004 · 215 Einwohner

Gewerbesteuer
344 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
367 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
302 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Altenmoor ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 344 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 367 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 16 Prozentpunkte.

Wo Altenmoor im Vergleich steht

Der Wert von 344 % ordnet Altenmoor im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 413 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 952-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Altenmoor im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenmoor, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenmoor 344 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −16 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −36 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenmoor auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Altenmoor

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenmoor Grundsteuer B
Horst (Holstein) 345 % +1 Prozentpunkte 370 %
Kiebitzreihe 347 % +3 Prozentpunkte 370 %
Ecklak 340 % −4 Prozentpunkte 330 %
Heiligenstedten 340 % −4 Prozentpunkte 380 %
Kleve 340 % −4 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Altenmoor an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 344 % macht daraus 11.498,20 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Altenmoor selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Altenmoor noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenmoor

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenmoor?

Altenmoor setzt 344 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.498,20 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenmoor?

Die Grundsteuer B liegt bei 367 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Altenmoor hoch?

Gemessen am Median Kreis Steinburg von 360 % liegt der Satz von Altenmoor 16 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Altenmoor per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Altenmoor
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.