Brandenburg › Landkreis Dahme-Spreewald ›Heideblick
Hebesätze Heideblick
Für Heideblick ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Wie Heideblick zum Landesdurchschnitt liegt
Heideblick liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 147-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Heideblick nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Heideblick | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Dahme-Spreewald | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heideblick auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Heideblick liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Heideblick | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Drahnsdorf | 320 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Golßen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Groß Köris | 320 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Kasel-Golzig | 320 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Märkisch Buchholz | 320 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
Ein Rechenbeispiel für Heideblick
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Heideblick legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Heideblick fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Heideblick
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 822.047 Euro | 234 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 89.911 Euro | 26 Euro |
| Grundsteuer B | 356.454 Euro | 101 Euro |
| Grundsteuer A | 84.654 Euro | 24 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.514 | |
Je Einwohner flossen Heideblick im Berichtsjahr 2024 234 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heideblick
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heideblick?
320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heideblick?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Heideblick hoch?
Heideblick liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Dahme-Spreewald von 320 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Heideblick. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.