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Brandenburg Landkreis Dahme-Spreewald Märkisch Buchholz

Hebesätze Märkisch Buchholz

Landkreis Dahme-Spreewald · AGS 12061328 · 857 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Märkisch Buchholz, Stadt

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Märkisch Buchholz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wo Märkisch Buchholz im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Märkisch Buchholz im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 290-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Märkisch Buchholz ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Märkisch Buchholz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Märkisch Buchholz 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dahme-Spreewald 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Märkisch Buchholz auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Märkisch Buchholz liegt

Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Märkisch Buchholz Grundsteuer B
Drahnsdorf 320 % 0 Prozentpunkte 405 %
Golßen 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Groß Köris 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Heideblick 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kasel-Golzig 320 % 0 Prozentpunkte 405 %

Was der Hebesatz in Märkisch Buchholz in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Märkisch Buchholz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Märkisch Buchholz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Märkisch Buchholz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Märkisch Buchholz?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Märkisch Buchholz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Märkisch Buchholz hoch?

Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 %. Märkisch Buchholz liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Märkisch Buchholz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Märkisch Buchholz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.