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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Hartmannsdorf

Hebesätze Hartmannsdorf

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522260 · 4.459 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
350 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hartmannsdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 340 % aus.

Ist der Hebesatz in Hartmannsdorf hoch?

545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Hartmannsdorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 3 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 181-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hartmannsdorf im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hartmannsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hartmannsdorf 340 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Hartmannsdorf 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hartmannsdorf auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hartmannsdorf Grundsteuer B
Großhartmannsdorf 370 % +30 Prozentpunkte 390 %
Dorfchemnitz 375 % +35 Prozentpunkte 340 %
Döbeln 380 % +40 Prozentpunkte 380 %
Frankenberg/Sa. 380 % +40 Prozentpunkte 490 %
Großschirma 380 % +40 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hartmannsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hartmannsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hartmannsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hartmannsdorf?

Hartmannsdorf setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Hartmannsdorf liegt 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hartmannsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hartmannsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.