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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Dorfchemnitz

Hebesätze Dorfchemnitz

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522090 · 1.514 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
340 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
200 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Dorfchemnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 385 % aus.

Ist der Hebesatz in Dorfchemnitz hoch?

86 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 375 % fest. Damit liegt Dorfchemnitz im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 12 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 363-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Dorfchemnitz vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dorfchemnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dorfchemnitz 375 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Dorfchemnitz 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dorfchemnitz auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Dorfchemnitz liegt

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dorfchemnitz Grundsteuer B
Döbeln 380 % +5 Prozentpunkte 380 %
Frankenberg/Sa. 380 % +5 Prozentpunkte 490 %
Großhartmannsdorf 370 % −5 Prozentpunkte 390 %
Großschirma 380 % +5 Prozentpunkte 425 %
Halsbrücke 380 % +5 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Dorfchemnitz anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 375 %, also 12.534,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Dorfchemnitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Dorfchemnitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dorfchemnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dorfchemnitz?

375 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.534,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dorfchemnitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 340 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Dorfchemnitz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Dorfchemnitz liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Dorfchemnitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Dorfchemnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.