Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Mittelsachsen Frankenberg/Sa.

Hebesätze Frankenberg/Sa.

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522150 · 13.770 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Frankenberg/Sa., Stadt, Garnisonsstadt

Gewerbesteuer
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Frankenberg/Sa. aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.

Ist der Hebesatz in Frankenberg/Sa. hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Frankenberg/Sa. im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 51-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Frankenberg/Sa. ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenberg/Sa., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenberg/Sa. 380 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Frankenberg/Sa. 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenberg/Sa. auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenberg/Sa. Grundsteuer B
Döbeln 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Großschirma 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Halsbrücke 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Jahnatal 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Königsfeld 380 % 0 Prozentpunkte 375 %

Was der Hebesatz in Frankenberg/Sa. in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Frankenberg/Sa. nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Frankenberg/Sa. noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenberg/Sa.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenberg/Sa.?

Frankenberg/Sa. setzt 380 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenberg/Sa.?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenberg/Sa. hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt der Satz von Frankenberg/Sa. 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Frankenberg/Sa. durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Frankenberg/Sa.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.