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Hebesätze Großhartmannsdorf
370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großhartmannsdorf aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 370 % aus.
Was der Wert für Großhartmannsdorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Großhartmannsdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 8 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 292-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Großhartmannsdorf im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Großhartmannsdorf | 370 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Großhartmannsdorf | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mittelsachsen | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großhartmannsdorf auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Großhartmannsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dorfchemnitz | 375 % | +5 Prozentpunkte | 340 % |
| Döbeln | 380 % | +10 Prozentpunkte | 380 % |
| Frankenberg/Sa. | 380 % | +10 Prozentpunkte | 490 % |
| Großschirma | 380 % | +10 Prozentpunkte | 425 % |
| Halsbrücke | 380 % | +10 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Großhartmannsdorf konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Großhartmannsdorf nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Großhartmannsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Großhartmannsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großhartmannsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großhartmannsdorf?
Großhartmannsdorf setzt 370 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großhartmannsdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Großhartmannsdorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt Großhartmannsdorf 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Großhartmannsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.