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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Großhartmannsdorf

Hebesätze Großhartmannsdorf

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522200 · 2.453 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großhartmannsdorf aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 370 % aus.

Was der Wert für Großhartmannsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Großhartmannsdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 8 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 292-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Großhartmannsdorf im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großhartmannsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großhartmannsdorf 370 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Großhartmannsdorf 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großhartmannsdorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großhartmannsdorf Grundsteuer B
Dorfchemnitz 375 % +5 Prozentpunkte 340 %
Döbeln 380 % +10 Prozentpunkte 380 %
Frankenberg/Sa. 380 % +10 Prozentpunkte 490 %
Großschirma 380 % +10 Prozentpunkte 425 %
Halsbrücke 380 % +10 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Großhartmannsdorf konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Großhartmannsdorf nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Großhartmannsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Großhartmannsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großhartmannsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großhartmannsdorf?

Großhartmannsdorf setzt 370 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großhartmannsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Großhartmannsdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt Großhartmannsdorf 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Großhartmannsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Großhartmannsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.