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Hebesätze Hartenstein
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hartenstein beträgt 290 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wie Hartenstein zum Landesdurchschnitt liegt
Hartenstein liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 19 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 290 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 30 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.633-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hartenstein im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hartenstein | 290 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nürnberger Land | 330 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −90 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hartenstein auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Hartenstein liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hartenstein | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kirchensittenbach | 310 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
| Neunkirchen a.Sand | 310 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
| Reichenschwand | 310 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
| Simmelsdorf | 310 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
| Schwaig b.Nürnberg | 315 % | +25 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Hartenstein an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 290 % Hebesatz sind 9.693,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Hartenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Hartenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hartenstein
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hartenstein?
290 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 9.693,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hartenstein?
Hartenstein setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hartenstein hoch?
Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 %. Hartenstein liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hartenstein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.