Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Nürnberger Land Reichenschwand

Hebesätze Reichenschwand

Landkreis Nürnberger Land · AGS 09574150 · 2.412 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Reichenschwand gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Reichenschwand hoch?

270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Reichenschwand im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.174-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Reichenschwand im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichenschwand, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichenschwand 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nürnberger Land 330 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichenschwand auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Reichenschwand

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichenschwand Grundsteuer B
Kirchensittenbach 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Neunkirchen a.Sand 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Simmelsdorf 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Schwaig b.Nürnberg 315 % +5 Prozentpunkte 300 %
Burgthann 320 % +10 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Reichenschwand konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Reichenschwand, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Reichenschwand noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichenschwand

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichenschwand?

In Reichenschwand gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichenschwand?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Reichenschwand hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 330 %. Reichenschwand liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Reichenschwand legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Reichenschwand
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.