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Bayern Landkreis Nürnberger Land Schwaig b.Nürnberg

Hebesätze Schwaig b.Nürnberg

Landkreis Nürnberger Land · AGS 09574156 · 9.014 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schwaig b.Nürnberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Nürnberger Land liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Schwaig b.Nürnberg hoch?

42 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 315 % fest. Damit liegt Schwaig b.Nürnberg im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 287 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 267-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Schwaig b.Nürnberg vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schwaig b.Nürnberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schwaig b.Nürnberg 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nürnberger Land 330 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwaig b.Nürnberg auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Schwaig b.Nürnberg liegt

Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schwaig b.Nürnberg Grundsteuer B
Burgthann 320 % +5 Prozentpunkte 310 %
Kirchensittenbach 310 % −5 Prozentpunkte 310 %
Neunkirchen a.Sand 310 % −5 Prozentpunkte 310 %
Reichenschwand 310 % −5 Prozentpunkte 310 %
Simmelsdorf 310 % −5 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Schwaig b.Nürnberg anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 315 %, also 10.528,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schwaig b.Nürnberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Schwaig b.Nürnberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwaig b.Nürnberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwaig b.Nürnberg?

Schwaig b.Nürnberg setzt 315 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.528,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwaig b.Nürnberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schwaig b.Nürnberg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nürnberger Land von 330 % liegt der Satz von Schwaig b.Nürnberg 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schwaig b.Nürnberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schwaig b.Nürnberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.