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Hebesätze Harsum
In Harsum gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Hildesheim liegt bei 410 % und damit auf demselben Wert.
Wie Harsum zum Landesdurchschnitt liegt
Harsum liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 652 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 183-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Harsum im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Harsum | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Hildesheim | 410 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 20 Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Harsum auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Harsum liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Harsum | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Algermissen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 495 % |
| Bad Salzdetfurth | 410 % | 0 Prozentpunkte | 540 % |
| Diekholzen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Duingen | 410 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Söhlde | 410 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Gewerbesteuer in Harsum an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Harsum selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Harsum noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Harsum
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.342.675 Euro | 585 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 541.448 Euro | 50 Euro |
| Grundsteuer B | 1.930.933 Euro | 178 Euro |
| Grundsteuer A | 201.992 Euro | 19 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 10.846 | |
Je Einwohner flossen Harsum im Berichtsjahr 2024 585 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Harsum
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Harsum?
Harsum setzt 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Harsum?
Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Harsum hoch?
Gemessen am Median Landkreis Hildesheim von 410 % liegt der Satz von Harsum genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Harsum. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.