Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh Halle (Westf.)

Hebesätze Halle (Westf.)

Kreis Gütersloh · AGS 05754012 · 21.887 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Halle (Westf.), Stadt

Gewerbesteuer
417 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
493 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

417 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Halle (Westf.) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 493 %. Der Median Kreis Gütersloh liegt bei 416 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Was der Wert für Halle (Westf.) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Halle (Westf.) im höchsten Fünftel; der Satz von 417 % kommt insgesamt 12 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 55 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 191-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Halle (Westf.) im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Halle (Westf.), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Halle (Westf.) 417 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Gütersloh 416 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +37 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Kreis Gütersloh mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Halle (Westf.) auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Gütersloh mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Halle (Westf.) Grundsteuer B
Borgholzhausen 416 % −1 Prozentpunkte 501 %
Gütersloh 416 % −1 Prozentpunkte 606 %
Langenberg 416 % −1 Prozentpunkte 501 %
Rheda-Wiedenbrück 416 % −1 Prozentpunkte 501 %
Versmold 416 % −1 Prozentpunkte 501 %

Was die Gewerbesteuer in Halle (Westf.) konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 417 % sind das 13.938,23 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.236,73 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Halle (Westf.), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Halle (Westf.) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Halle (Westf.)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Halle (Westf.)?

Der Hebesatz liegt bei 417 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.938,23 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Halle (Westf.)?

493 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Halle (Westf.) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 416 %. Halle (Westf.) liegt 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Halle (Westf.) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Halle (Westf.)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.