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Hebesätze Halle
355 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Halle aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Halle hoch?
56 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 355 % fest. Damit liegt Halle im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 863-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Halle nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Halle | 355 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Grafschaft Bentheim | 355 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Halle auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Halle | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Emlichheim | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
| Engden | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
| Getelo | 355 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Hoogstede | 355 % | 0 Prozentpunkte | 355 % |
| Uelsen | 355 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Ein Rechenbeispiel für Halle
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 355 %, also 11.865,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Halle legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Halle fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Halle aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 188.754 Euro | 290 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 18.610 Euro | 29 Euro |
| Grundsteuer B | 60.895 Euro | 93 Euro |
| Grundsteuer A | 53.531 Euro | 82 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 652 | |
Halle nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 290 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 652 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Halle
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Halle?
Der Hebesatz liegt bei 355 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.865,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Halle?
375 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Halle hoch?
Gemessen am Median Landkreis Grafschaft Bentheim von 355 % liegt der Satz von Halle genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Halle legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.