Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Grafschaft Bentheim Emlichheim

Hebesätze Emlichheim

Landkreis Grafschaft Bentheim · AGS 03456002 · 7.531 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Emlichheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 355 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Grafschaft Bentheim liegt bei 355 % und damit auf demselben Wert.

Wie Emlichheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Emlichheim im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 355 % setzen bundesweit 56 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 270-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Emlichheim ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Emlichheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Emlichheim 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Grafschaft Bentheim 355 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Emlichheim auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Emlichheim liegt

Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Emlichheim Grundsteuer B
Engden 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Getelo 355 % 0 Prozentpunkte 375 %
Halle 355 % 0 Prozentpunkte 375 %
Hoogstede 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Uelsen 355 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Emlichheim in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 355 % ergibt das 11.865,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Emlichheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Emlichheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Emlichheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Emlichheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 355 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.865,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Emlichheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 355 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Emlichheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Grafschaft Bentheim von 355 % liegt der Satz von Emlichheim genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Emlichheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Emlichheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.