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Niedersachsen Landkreis Osnabrück Hagen am Teutoburger Wald

Hebesätze Hagen am Teutoburger Wald

Landkreis Osnabrück · AGS 03459020 · 13.494 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hagen am Teutoburger Wald beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Wo Hagen am Teutoburger Wald im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Hagen am Teutoburger Wald im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 152-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hagen am Teutoburger Wald im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hagen am Teutoburger Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hagen am Teutoburger Wald 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osnabrück 393 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hagen am Teutoburger Wald auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hagen am Teutoburger Wald Grundsteuer B
Berge 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bippen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Fürstenau 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hasbergen 350 % −10 Prozentpunkte 320 %
Hilter am Teutoburger Wald 370 % +10 Prozentpunkte 345 %

Gewerbesteuer in Hagen am Teutoburger Wald an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Hagen am Teutoburger Wald selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Hagen am Teutoburger Wald noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hagen am Teutoburger Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hagen am Teutoburger Wald?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hagen am Teutoburger Wald?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hagen am Teutoburger Wald hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 393 %. Hagen am Teutoburger Wald liegt 33 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hagen am Teutoburger Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.