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Hebesätze Berge
Berge setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.
Wie Berge zum Landesdurchschnitt liegt
Berge liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 392-grösste von 941 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Berge im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Berge | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Osnabrück | 393 % | Berichtsjahr 2024 | −33 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Berge auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Berge liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Berge | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bippen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Fürstenau | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Hagen am Teutoburger Wald | 360 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Hasbergen | 350 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Hilter am Teutoburger Wald | 370 % | +10 Prozentpunkte | 345 % |
Was die Gewerbesteuer in Berge konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Berge, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Berge noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Berge
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Berge?
Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Berge?
360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Berge hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Osnabrück von 393 % liegt Berge 33 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Berge selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.