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Niedersachsen Landkreis Osnabrück Fürstenau

Hebesätze Fürstenau

Landkreis Osnabrück · AGS 03459017 · 9.718 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Fürstenau, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fürstenau beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Was der Wert für Fürstenau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Fürstenau im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 216-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Fürstenau nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fürstenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fürstenau 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osnabrück 393 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fürstenau auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Fürstenau liegt

Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fürstenau Grundsteuer B
Berge 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bippen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hagen am Teutoburger Wald 360 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hasbergen 350 % −10 Prozentpunkte 320 %
Hilter am Teutoburger Wald 370 % +10 Prozentpunkte 345 %

Ein Rechenbeispiel für Fürstenau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Fürstenau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Fürstenau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fürstenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fürstenau?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fürstenau?

Fürstenau setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Fürstenau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Osnabrück von 393 % liegt Fürstenau 33 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Fürstenau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fürstenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.