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Bayern Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Gunzenhausen

Hebesätze Gunzenhausen

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · AGS 09577136 · 17.136 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gunzenhausen, St

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gunzenhausen beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Gunzenhausen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gunzenhausen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 345 % setzen bundesweit 69 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 102-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Gunzenhausen ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gunzenhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gunzenhausen 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 320 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gunzenhausen auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Gunzenhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gunzenhausen Grundsteuer B
Alesheim 350 % +5 Prozentpunkte 500 %
Ellingen 350 % +5 Prozentpunkte 500 %
Ettenstatt 350 % +5 Prozentpunkte 500 %
Höttingen 350 % +5 Prozentpunkte 500 %
Meinheim 350 % +5 Prozentpunkte 650 %

Was der Hebesatz in Gunzenhausen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 345 % ergibt das 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Gunzenhausen beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gunzenhausen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Gunzenhausen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gunzenhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gunzenhausen?

Gunzenhausen setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gunzenhausen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gunzenhausen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen von 320 % liegt Gunzenhausen 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gunzenhausen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gunzenhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.