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Bayern Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Ettenstatt

Hebesätze Ettenstatt

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · AGS 09577127 · 872 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ettenstatt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Ettenstatt hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Ettenstatt im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.986-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Ettenstatt nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ettenstatt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ettenstatt 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ettenstatt auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Ettenstatt liegt

Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ettenstatt Grundsteuer B
Alesheim 350 % 0 Prozentpunkte 500 %
Ellingen 350 % 0 Prozentpunkte 500 %
Höttingen 350 % 0 Prozentpunkte 500 %
Meinheim 350 % 0 Prozentpunkte 650 %
Pappenheim 350 % 0 Prozentpunkte 475 %

Ein Rechenbeispiel für Ettenstatt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Ettenstatt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Ettenstatt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ettenstatt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ettenstatt?

Ettenstatt setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ettenstatt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ettenstatt hoch?

Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 %. Ettenstatt liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ettenstatt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ettenstatt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.