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Bayern Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Alesheim

Hebesätze Alesheim

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen · AGS 09577113 · 980 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Alesheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Alesheim im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Alesheim im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.938-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Alesheim vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Alesheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Alesheim 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Alesheim auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Alesheim Grundsteuer B
Ellingen 350 % 0 Prozentpunkte 500 %
Ettenstatt 350 % 0 Prozentpunkte 500 %
Höttingen 350 % 0 Prozentpunkte 500 %
Meinheim 350 % 0 Prozentpunkte 650 %
Pappenheim 350 % 0 Prozentpunkte 475 %

Wie viel Gewerbesteuer in Alesheim anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Alesheim nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Alesheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Alesheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Alesheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Alesheim?

In Alesheim gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Alesheim?

Alesheim setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Alesheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen von 320 % liegt der Satz von Alesheim 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Alesheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Alesheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.