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Bayern Landkreis Günzburg Gundremmingen

Hebesätze Gundremmingen

Landkreis Günzburg · AGS 09774136 · 1.355 Einwohner

Gewerbesteuer
240 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
150 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
150 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Gundremmingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 240 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 150 %. Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %, die Differenz beträgt 73 Prozentpunkte.

Wie Gundremmingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gundremmingen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 240 % setzen bundesweit 8 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 5 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.709-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Gundremmingen nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gundremmingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gundremmingen 240 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Günzburg 313 % Berichtsjahr 2024 −73 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −140 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Günzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gundremmingen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Günzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gundremmingen Grundsteuer B
Haldenwang 300 % +60 Prozentpunkte 310 %
Neuburg a.d.Kammel 300 % +60 Prozentpunkte 380 %
Waltenhausen 300 % +60 Prozentpunkte 375 %
Aletshausen 310 % +70 Prozentpunkte 350 %
Balzhausen 310 % +70 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Gundremmingen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 240 % ergibt das 8.022,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.679,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Gundremmingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Gundremmingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gundremmingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gundremmingen?

240 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 8.022,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gundremmingen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 150 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gundremmingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Günzburg von 313 % liegt der Satz von Gundremmingen 73 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gundremmingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Gundremmingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.