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Bayern Landkreis Günzburg Neuburg a.d.Kammel

Hebesätze Neuburg a.d.Kammel

Landkreis Günzburg · AGS 09774162 · 3.157 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neuburg a.d.Kammel, M

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuburg a.d.Kammel setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Wie Neuburg a.d.Kammel zum Landesdurchschnitt liegt

Neuburg a.d.Kammel liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 958-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Neuburg a.d.Kammel im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuburg a.d.Kammel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuburg a.d.Kammel 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Günzburg 313 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Günzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuburg a.d.Kammel auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Günzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuburg a.d.Kammel Grundsteuer B
Haldenwang 300 % 0 Prozentpunkte 310 %
Waltenhausen 300 % 0 Prozentpunkte 375 %
Aletshausen 310 % +10 Prozentpunkte 350 %
Balzhausen 310 % +10 Prozentpunkte 330 %
Bibertal 310 % +10 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Neuburg a.d.Kammel an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Neuburg a.d.Kammel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuburg a.d.Kammel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuburg a.d.Kammel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuburg a.d.Kammel?

Neuburg a.d.Kammel setzt 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.027,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuburg a.d.Kammel?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neuburg a.d.Kammel hoch?

Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %. Neuburg a.d.Kammel liegt damit 13 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neuburg a.d.Kammel. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuburg a.d.Kammel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.