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Bayern Landkreis Günzburg Aletshausen

Hebesätze Aletshausen

Landkreis Günzburg · AGS 09774111 · 1.226 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Aletshausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Aletshausen zum Landesdurchschnitt liegt

Aletshausen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.789-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Aletshausen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aletshausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aletshausen 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Günzburg 313 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Günzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aletshausen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Aletshausen

Gemeinden im Landkreis Günzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aletshausen Grundsteuer B
Balzhausen 310 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bibertal 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Burtenbach 310 % 0 Prozentpunkte 370 %
Dürrlauingen 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Jettingen-Scheppach 310 % 0 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Aletshausen

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Aletshausen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Aletshausen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aletshausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aletshausen?

310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aletshausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Aletshausen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 313 %. Aletshausen liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Aletshausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Aletshausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.