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Hebesätze Grünwald
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Grünwald beträgt 240 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 200 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.
Wie Grünwald zum Landesdurchschnitt liegt
Grünwald liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 8 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 240 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 5 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 195-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Grünwald nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Grünwald | 240 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis München | 320 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −140 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grünwald auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Grünwald
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Grünwald | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gräfelfing | 250 % | +10 Prozentpunkte | 200 % |
| Oberhaching | 250 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
| Straßlach-Dingharting | 250 % | +10 Prozentpunkte | 310 % |
| Taufkirchen | 250 % | +10 Prozentpunkte | 295 % |
| Aying | 260 % | +20 Prozentpunkte | 310 % |
Ein Rechenbeispiel für Grünwald
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 240 % Hebesatz sind 8.022,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.679,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grünwald legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Grünwald fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Grünwald tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 166.710.641 Euro | 14.913 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 33.573.227 Euro | 3.003 Euro |
| Grundsteuer B | 2.021.920 Euro | 181 Euro |
| Grundsteuer A | 1.545 Euro | 0 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.179 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Grünwald im Berichtsjahr 2024 14.913 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Grünwald liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grünwald
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grünwald?
Grünwald setzt 240 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 8.022,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grünwald?
Die Grundsteuer B liegt bei 200 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Grünwald hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis München von 320 % liegt Grünwald 80 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Grünwald legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.