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Bayern Landkreis München Taufkirchen

Hebesätze Taufkirchen

Landkreis München · AGS 09184145 · 18.172 Einwohner

Gewerbesteuer
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Taufkirchen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 250 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 295 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wie Taufkirchen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Taufkirchen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 250 % setzen bundesweit 16 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 11 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 91-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Taufkirchen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Taufkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Taufkirchen 250 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis München 320 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −130 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Taufkirchen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Taufkirchen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis München mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Taufkirchen Grundsteuer B
Gräfelfing 250 % 0 Prozentpunkte 200 %
Oberhaching 250 % 0 Prozentpunkte 300 %
Straßlach-Dingharting 250 % 0 Prozentpunkte 310 %
Aying 260 % +10 Prozentpunkte 310 %
Grünwald 240 % −10 Prozentpunkte 200 %

Gewerbesteuer in Taufkirchen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 250 % ergibt das 8.356,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.345,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Taufkirchen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Taufkirchen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Taufkirchen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Taufkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Taufkirchen?

250 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 8.356,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Taufkirchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 295 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Taufkirchen hoch?

Der Median Landkreis München liegt bei 320 %. Taufkirchen liegt damit 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Taufkirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Taufkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.