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Hessen Landkreis Darmstadt-Dieburg Groß-Umstadt

Hebesätze Groß-Umstadt

Landkreis Darmstadt-Dieburg · AGS 06432010 · 21.159 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Groß-Umstadt, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
835 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
635 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Groß-Umstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 835 %. Der Median Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Groß-Umstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Groß-Umstadt im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 311 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 56-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Groß-Umstadt ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Groß-Umstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Groß-Umstadt 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Darmstadt-Dieburg 400 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Groß-Umstadt auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Groß-Umstadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Groß-Umstadt Grundsteuer B
Mühltal 405 % 0 Prozentpunkte 850 %
Babenhausen 400 % −5 Prozentpunkte 645 %
Bickenbach 410 % +5 Prozentpunkte 757 %
Erzhausen 400 % −5 Prozentpunkte 630 %
Fischbachtal 400 % −5 Prozentpunkte 740 %

Was der Hebesatz in Groß-Umstadt in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Groß-Umstadt beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Groß-Umstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Groß-Umstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Groß-Umstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Groß-Umstadt?

Der Hebesatz liegt bei 405 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.537,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Groß-Umstadt?

Groß-Umstadt setzt die Grundsteuer B auf 835 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Groß-Umstadt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Darmstadt-Dieburg von 400 % liegt Groß-Umstadt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Groß-Umstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Groß-Umstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.