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Hessen Landkreis Darmstadt-Dieburg Bickenbach

Hebesätze Bickenbach

Landkreis Darmstadt-Dieburg · AGS 06432003 · 6.182 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
757 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bickenbach beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 757 %. Der Median Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Bickenbach im Vergleich steht

Der Wert von 410 % ordnet Bickenbach im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 315 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 264-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Bickenbach im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bickenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bickenbach 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Darmstadt-Dieburg 400 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bickenbach auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bickenbach Grundsteuer B
Griesheim 410 % 0 Prozentpunkte 650 %
Groß-Umstadt 405 % −5 Prozentpunkte 835 %
Mühltal 405 % −5 Prozentpunkte 850 %
Babenhausen 400 % −10 Prozentpunkte 645 %
Erzhausen 400 % −10 Prozentpunkte 630 %

Gewerbesteuer in Bickenbach an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Bickenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bickenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bickenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bickenbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bickenbach?

Bickenbach setzt die Grundsteuer B auf 757 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bickenbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Bickenbach liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bickenbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bickenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.