Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Landkreis Darmstadt-Dieburg Fischbachtal

Hebesätze Fischbachtal

Landkreis Darmstadt-Dieburg · AGS 06432007 · 2.761 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
740 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Fischbachtal setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 740 %. Der Median Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wie Fischbachtal bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Fischbachtal im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 392-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Fischbachtal vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fischbachtal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fischbachtal 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Darmstadt-Dieburg 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fischbachtal auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Fischbachtal mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fischbachtal Grundsteuer B
Babenhausen 400 % 0 Prozentpunkte 645 %
Erzhausen 400 % 0 Prozentpunkte 630 %
Groß-Bieberau 400 % 0 Prozentpunkte 640 %
Pfungstadt 400 % 0 Prozentpunkte 670 %
Roßdorf 400 % 0 Prozentpunkte 740 %

Wie viel Gewerbesteuer in Fischbachtal anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Fischbachtal beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Fischbachtal und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Fischbachtal ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fischbachtal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fischbachtal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fischbachtal?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 740 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Fischbachtal hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Darmstadt-Dieburg von 400 % liegt Fischbachtal genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Fischbachtal. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Fischbachtal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.