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Hessen Landkreis Groß-Gerau Riedstadt, Büchnerstadt

Hebesätze Riedstadt, Büchnerstadt

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433011 · 24.140 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
985 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Riedstadt, Büchnerstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 985 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 % und damit auf demselben Wert.

Wie Riedstadt, Büchnerstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Riedstadt, Büchnerstadt im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 331 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 45-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Riedstadt, Büchnerstadt im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Riedstadt, Büchnerstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Riedstadt, Büchnerstadt 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Riedstadt, Büchnerstadt auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Riedstadt, Büchnerstadt Grundsteuer B
Bischofsheim 420 % 0 Prozentpunkte 800 %
Büttelborn 420 % 0 Prozentpunkte 640 %
Groß-Gerau 420 % 0 Prozentpunkte 620 %
Rüsselsheim am Main 420 % 0 Prozentpunkte 800 %
Trebur 420 % 0 Prozentpunkte 920 %

Gewerbesteuer in Riedstadt, Büchnerstadt an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Riedstadt, Büchnerstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Riedstadt, Büchnerstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Riedstadt, Büchnerstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Riedstadt, Büchnerstadt?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Riedstadt, Büchnerstadt?

Riedstadt, Büchnerstadt setzt die Grundsteuer B auf 985 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Riedstadt, Büchnerstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 420 %. Riedstadt, Büchnerstadt liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Riedstadt, Büchnerstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Riedstadt, Büchnerstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.