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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Giesensdorf

Hebesätze Giesensdorf

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053033 · 168 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Giesensdorf beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wo Giesensdorf im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Giesensdorf im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 996-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Giesensdorf im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Giesensdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Giesensdorf 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 +6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Giesensdorf auf Platz 68, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Giesensdorf Grundsteuer B
Breitenfelde 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brunsmark 330 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brunstorf 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Fitzen 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Fuhlenhagen 330 % 0 Prozentpunkte 275 %

Was die Gewerbesteuer in Giesensdorf konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Giesensdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Giesensdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Giesensdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Giesensdorf?

In Giesensdorf gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Giesensdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 290 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Giesensdorf hoch?

Gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt der Satz von Giesensdorf 6 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Giesensdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Giesensdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.