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Hebesätze Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 675 %. Der Landesmedian in Nordrhein-Westfalen liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Gelsenkirchen hoch?
37 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 480 % fest. Damit liegt Gelsenkirchen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 260 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-größte von 396 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Gelsenkirchen im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gelsenkirchen | 480 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +100 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Gelsenkirchen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gelsenkirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altena | 480 % | 0 Prozentpunkte | 910 % |
| Balve | 480 % | 0 Prozentpunkte | 675 % |
| Bergkamen | 480 % | 0 Prozentpunkte | 670 % |
| Bielefeld | 480 % | 0 Prozentpunkte | 660 % |
| Datteln | 480 % | 0 Prozentpunkte | 825 % |
Was die Gewerbesteuer in Gelsenkirchen konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 480 %, also 16.044,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gelsenkirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gelsenkirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Gelsenkirchen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 157.154.786 Euro | 587 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 11.437.277 Euro | 43 Euro |
| Grundsteuer B | 47.661.031 Euro | 178 Euro |
| Grundsteuer A | 54.599 Euro | 0 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 267.930 | |
Gelsenkirchen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 587 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Median bei 742 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gelsenkirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gelsenkirchen?
In Gelsenkirchen gilt ein Hebesatz von 480 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.044,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gelsenkirchen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 675 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Gelsenkirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.