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Hebesätze Bielefeld
480 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bielefeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 660 %. Der Landesmedian in Nordrhein-Westfalen liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Bielefeld bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bielefeld im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 480 % setzen bundesweit 37 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 260 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 8-größte von 396 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Bielefeld im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bielefeld | 480 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +100 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Bielefeld liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bielefeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altena | 480 % | 0 Prozentpunkte | 910 % |
| Balve | 480 % | 0 Prozentpunkte | 675 % |
| Bergkamen | 480 % | 0 Prozentpunkte | 670 % |
| Datteln | 480 % | 0 Prozentpunkte | 825 % |
| Essen | 480 % | 0 Prozentpunkte | 670 % |
Was die Gewerbesteuer in Bielefeld konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 480 % ergibt das 16.044,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bielefeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bielefeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Bielefeld
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 322.388.180 Euro | 972 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 23.507.471 Euro | 71 Euro |
| Grundsteuer B | 80.769.061 Euro | 244 Euro |
| Grundsteuer A | 293.318 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 331.605 | |
Je Einwohner flossen Bielefeld im Berichtsjahr 2024 972 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Median bei 742 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bielefeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bielefeld?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 16.044,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bielefeld?
Die Grundsteuer B liegt bei 660 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bielefeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.