Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Rastatt Gaggenau

Hebesätze Gaggenau

Landkreis Rastatt · AGS 08216015 · 30.213 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gaggenau, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gaggenau beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Rastatt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Gaggenau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gaggenau im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 57-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Gaggenau im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gaggenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gaggenau 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rastatt 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Rastatt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gaggenau auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Gaggenau liegt

Gemeinden im Landkreis Rastatt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gaggenau Grundsteuer B
Bühl 390 % +10 Prozentpunkte 395 %
Bühlertal 370 % −10 Prozentpunkte 380 %
Gernsbach 390 % +10 Prozentpunkte 440 %
Bietigheim 400 % +20 Prozentpunkte 350 %
Durmersheim 360 % −20 Prozentpunkte 320 %

Gewerbesteuer in Gaggenau an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Gaggenau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gaggenau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gaggenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gaggenau?

In Gaggenau gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gaggenau?

Gaggenau setzt die Grundsteuer B auf 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gaggenau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rastatt von 350 % liegt Gaggenau 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Gaggenau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gaggenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.