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Baden-Württemberg Landkreis Rastatt Bühl

Hebesätze Bühl

Landkreis Rastatt · AGS 08216007 · 29.119 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bühl, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bühl aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Rastatt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Bühl im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Bühl im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 60-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Bühl im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bühl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bühl 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rastatt 350 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Rastatt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bühl auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Bühl mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rastatt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bühl Grundsteuer B
Gernsbach 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Bietigheim 400 % +10 Prozentpunkte 350 %
Gaggenau 380 % −10 Prozentpunkte 430 %
Rastatt 400 % +10 Prozentpunkte 430 %
Bühlertal 370 % −20 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Bühl an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Bühl beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Bühl selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bühl noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bühl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bühl?

Bühl setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bühl?

Bühl setzt die Grundsteuer B auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bühl hoch?

Bühl liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Rastatt von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bühl legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bühl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.