Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Rastatt Bühlertal

Hebesätze Bühlertal

Landkreis Rastatt · AGS 08216008 · 8.075 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bühlertal gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Rastatt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Bühlertal zum Landesdurchschnitt liegt

Bühlertal liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 331-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bühlertal im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bühlertal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bühlertal 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rastatt 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Rastatt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bühlertal auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Rastatt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bühlertal Grundsteuer B
Durmersheim 360 % −10 Prozentpunkte 320 %
Elchesheim-Illingen 360 % −10 Prozentpunkte 330 %
Gaggenau 380 % +10 Prozentpunkte 430 %
Lichtenau 360 % −10 Prozentpunkte 330 %
Ottersweier 360 % −10 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Bühlertal konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bühlertal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bühlertal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bühlertal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bühlertal?

Bühlertal setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bühlertal?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bühlertal hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Bühlertal liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bühlertal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bühlertal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.