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Hebesätze Fensdorf
Fensdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Fensdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Fensdorf liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.503-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Fensdorf nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Fensdorf | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) | 420 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fensdorf auf Platz 93, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Fensdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Fensdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenkirchen (Westerwald) | 450 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Birken-Honigsessen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Elben | 450 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Flammersfeld | 450 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Mammelzen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Fensdorf
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Fensdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Fensdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fensdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fensdorf?
450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fensdorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 550 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Fensdorf hoch?
Gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt der Satz von Fensdorf 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Fensdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.