Rheinland-Pfalz › Landkreis Altenkirchen (Westerwald) ›Altenkirchen (Westerwald)
Hebesätze Altenkirchen (Westerwald)
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Altenkirchen (Westerwald) beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Altenkirchen (Westerwald) bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Altenkirchen (Westerwald) im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 98-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Altenkirchen (Westerwald) vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Altenkirchen (Westerwald) | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) | 420 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenkirchen (Westerwald) auf Platz 93, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Altenkirchen (Westerwald) | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Birken-Honigsessen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Elben | 450 % | 0 Prozentpunkte | 530 % |
| Fensdorf | 450 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Flammersfeld | 450 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Mammelzen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Altenkirchen (Westerwald) anfällt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Altenkirchen (Westerwald) beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Altenkirchen (Westerwald) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Altenkirchen (Westerwald) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenkirchen (Westerwald)
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenkirchen (Westerwald)?
Der Hebesatz liegt bei 450 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenkirchen (Westerwald)?
530 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Altenkirchen (Westerwald) hoch?
Gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt der Satz von Altenkirchen (Westerwald) 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Altenkirchen (Westerwald) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.