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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Elben

Hebesätze Elben

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132024 · 342 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Elben gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Elben bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Elben im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.561-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Elben nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Elben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Elben 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Elben auf Platz 93, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Elben Grundsteuer B
Altenkirchen (Westerwald) 450 % 0 Prozentpunkte 530 %
Birken-Honigsessen 450 % 0 Prozentpunkte 530 %
Fensdorf 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Flammersfeld 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Mammelzen 450 % 0 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Elben

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Elben legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Elben fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Elben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Elben?

In Elben gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Elben?

Die Grundsteuer B liegt bei 530 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Elben hoch?

Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %. Elben liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Elben legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Elben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.