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Hebesätze Fellbach
Fellbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.
Wie Fellbach zum Landesdurchschnitt liegt
Fellbach liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.010 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 35-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Fellbach ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Fellbach | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rems-Murr-Kreis | 370 % | Berichtsjahr 2024 | +25 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fellbach auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Fellbach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Fellbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Backnang | 400 % | +5 Prozentpunkte | 405 % |
| Berglen | 400 % | +5 Prozentpunkte | 380 % |
| Kernen im Remstal | 400 % | +5 Prozentpunkte | 385 % |
| Remshalden | 385 % | −10 Prozentpunkte | 385 % |
| Schorndorf | 405 % | +10 Prozentpunkte | 465 % |
Was der Hebesatz in Fellbach in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Fellbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Fellbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Fellbach aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 67.911.153 Euro | 1.441 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 4.879.271 Euro | 104 Euro |
| Grundsteuer B | 9.830.444 Euro | 209 Euro |
| Grundsteuer A | 74.003 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 47.120 | |
Fellbach nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.441 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fellbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fellbach?
Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fellbach?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Fellbach hoch?
Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %. Fellbach liegt damit 25 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Fellbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.