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Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis Kernen im Remstal

Hebesätze Kernen im Remstal

Rems-Murr-Kreis · AGS 08119093 · 15.433 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kernen im Remstal setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kernen im Remstal hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Kernen im Remstal im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 137-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kernen im Remstal im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kernen im Remstal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kernen im Remstal 400 % Berichtsjahr 2024
Median Rems-Murr-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kernen im Remstal auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kernen im Remstal Grundsteuer B
Backnang 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Berglen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fellbach 395 % −5 Prozentpunkte 405 %
Schorndorf 405 % +5 Prozentpunkte 465 %
Remshalden 385 % −15 Prozentpunkte 385 %

Was die Gewerbesteuer in Kernen im Remstal konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kernen im Remstal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kernen im Remstal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kernen im Remstal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kernen im Remstal?

Kernen im Remstal setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kernen im Remstal?

385 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kernen im Remstal hoch?

Kernen im Remstal liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rems-Murr-Kreis von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kernen im Remstal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kernen im Remstal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.