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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Fehrbellin

Hebesätze Fehrbellin

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068117 · 9.049 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Fehrbellin gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wo Fehrbellin im Vergleich steht

Der Wert von 315 % ordnet Fehrbellin im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 41 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 99 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 85-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Fehrbellin nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fehrbellin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fehrbellin 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fehrbellin auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fehrbellin Grundsteuer B
Dabergotz 310 % −5 Prozentpunkte 405 %
Märkisch Linden 310 % −5 Prozentpunkte 345 %
Storbeck-Frankendorf 310 % −5 Prozentpunkte 345 %
Stüdenitz-Schönermark 310 % −5 Prozentpunkte 340 %
Temnitzquell 320 % +5 Prozentpunkte 410 %

Ein Rechenbeispiel für Fehrbellin

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 315 % macht daraus 10.528,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Fehrbellin legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Fehrbellin fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fehrbellin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fehrbellin?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 315 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fehrbellin?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Fehrbellin hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 323 %. Fehrbellin liegt 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Fehrbellin per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Fehrbellin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.