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Hebesätze Erlangen
Für Erlangen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Landesmedian in Bayern liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.
Wie Erlangen zum Landesdurchschnitt liegt
Erlangen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 77 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 440 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 2.046 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 8-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Erlangen ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Erlangen | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Erlangen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Erlangen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Fürth | 440 % | 0 Prozentpunkte | 555 % |
| Langenpreising | 440 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Zwiesel | 440 % | 0 Prozentpunkte | 570 % |
| Berglern | 450 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Hebertshausen | 450 % | +10 Prozentpunkte | 470 % |
Was der Hebesatz in Erlangen in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 440 % Hebesatz sind 14.707,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Erlangen beschließt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Erlangen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Erlangen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Erlangen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 71.000.374 Euro | 612 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 17.167.827 Euro | 148 Euro |
| Grundsteuer B | 21.408.881 Euro | 185 Euro |
| Grundsteuer A | 77.639 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 115.928 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Erlangen im Berichtsjahr 2024 612 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Erlangen liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erlangen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erlangen?
Erlangen setzt 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.707,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erlangen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Erlangen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.