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Bayern Landkreis Erding Langenpreising

Hebesätze Langenpreising

Landkreis Erding · AGS 09177126 · 2.875 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Langenpreising beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.

Wie Langenpreising bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Langenpreising im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 440 % setzen bundesweit 77 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 2.046 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.039-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Langenpreising nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenpreising, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenpreising 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenpreising auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Langenpreising mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenpreising Grundsteuer B
Berglern 450 % +10 Prozentpunkte 450 %
Kirchberg 430 % −10 Prozentpunkte 440 %
Wartenberg 450 % +10 Prozentpunkte 450 %
Hohenpolding 380 % −60 Prozentpunkte 480 %
Moosinning 380 % −60 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Langenpreising

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 440 % ergibt das 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Langenpreising beschliesst

Langenpreising legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Langenpreising fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenpreising

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenpreising?

In Langenpreising gilt ein Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenpreising?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Langenpreising hoch?

Gemessen am Median Landkreis Erding von 360 % liegt der Satz von Langenpreising 80 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Langenpreising legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Langenpreising
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.