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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Edenkoben

Hebesätze Edenkoben

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337020 · 6.730 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Edenkoben, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Edenkoben gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Edenkoben zum Landesdurchschnitt liegt

Edenkoben liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 55 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 405 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 94-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Edenkoben vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Edenkoben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Edenkoben 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Edenkoben auf Platz 73, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Edenkoben Grundsteuer B
Albersweiler 410 % +5 Prozentpunkte 465 %
Annweiler am Trifels 400 % −5 Prozentpunkte 560 %
Eschbach 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Frankweiler 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Göcklingen 400 % −5 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Edenkoben anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 405 % Hebesatz sind 13.537,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Edenkoben und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Edenkoben ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Edenkoben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Edenkoben?

Edenkoben setzt 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.537,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Edenkoben?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Edenkoben hoch?

Edenkoben liegt 25 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Edenkoben durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Edenkoben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.