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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Albersweiler

Hebesätze Albersweiler

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337001 · 1.981 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Albersweiler setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Albersweiler im Vergleich steht

Der Wert von 410 % ordnet Albersweiler im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 343-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Albersweiler ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Albersweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Albersweiler 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Albersweiler auf Platz 74, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Albersweiler

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Albersweiler Grundsteuer B
Edenkoben 405 % −5 Prozentpunkte 465 %
Annweiler am Trifels 400 % −10 Prozentpunkte 560 %
Dierbach 420 % +10 Prozentpunkte 465 %
Eschbach 400 % −10 Prozentpunkte 465 %
Frankweiler 400 % −10 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Albersweiler in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Albersweiler nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Albersweiler noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Albersweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Albersweiler?

In Albersweiler gilt ein Hebesatz von 410 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Albersweiler?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Albersweiler hoch?

Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %. Albersweiler liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Albersweiler legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Albersweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.