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Bayern Landkreis Dillingen a.d.Donau Dillingen a.d.Donau

Hebesätze Dillingen a.d.Donau

Landkreis Dillingen a.d.Donau · AGS 09773125 · 19.771 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Dillingen a.d.Donau, GKSt

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Dillingen a.d.Donau setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Dillingen a.d.Donau liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Dillingen a.d.Donau hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Dillingen a.d.Donau im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 77-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Dillingen a.d.Donau ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dillingen a.d.Donau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dillingen a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dillingen a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dillingen a.d.Donau auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Dillingen a.d.Donau

Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dillingen a.d.Donau Grundsteuer B
Aislingen 320 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bächingen a.d.Brenz 320 % 0 Prozentpunkte 330 %
Buttenwiesen 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Finningen 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Gundelfingen a.d.Donau 320 % 0 Prozentpunkte 385 %

Was der Hebesatz in Dillingen a.d.Donau in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Dillingen a.d.Donau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Dillingen a.d.Donau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dillingen a.d.Donau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dillingen a.d.Donau?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dillingen a.d.Donau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dillingen a.d.Donau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Dillingen a.d.Donau liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Dillingen a.d.Donau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Dillingen a.d.Donau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.