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Bayern Landkreis Dillingen a.d.Donau Buttenwiesen

Hebesätze Buttenwiesen

Landkreis Dillingen a.d.Donau · AGS 09773122 · 6.100 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Buttenwiesen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Dillingen a.d.Donau liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Buttenwiesen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Buttenwiesen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 448-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Buttenwiesen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buttenwiesen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buttenwiesen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dillingen a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buttenwiesen auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Buttenwiesen liegt

Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buttenwiesen Grundsteuer B
Aislingen 320 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bächingen a.d.Brenz 320 % 0 Prozentpunkte 330 %
Dillingen a.d.Donau 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Finningen 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Gundelfingen a.d.Donau 320 % 0 Prozentpunkte 385 %

Wie viel Gewerbesteuer in Buttenwiesen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Buttenwiesen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Buttenwiesen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buttenwiesen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buttenwiesen?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buttenwiesen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Buttenwiesen hoch?

Buttenwiesen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Dillingen a.d.Donau von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Buttenwiesen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Buttenwiesen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.