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Hebesätze Diepenau
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Diepenau beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 78 Prozentpunkte.
Was der Wert für Diepenau bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Diepenau im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 4 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 376-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Diepenau im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Diepenau | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nienburg (Weser) | 398 % | Berichtsjahr 2024 | −78 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Diepenau auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Diepenau liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Diepenau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hassel (Weser) | 350 % | +30 Prozentpunkte | 330 % |
| Bücken | 360 % | +40 Prozentpunkte | 350 % |
| Hilgermissen | 360 % | +40 Prozentpunkte | 330 % |
| Hoya | 360 % | +40 Prozentpunkte | 350 % |
| Schweringen | 360 % | +40 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Diepenau an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Diepenau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Diepenau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Diepenau
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.899.063 Euro | 1.543 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 645.210 Euro | 169 Euro |
| Grundsteuer B | 603.373 Euro | 158 Euro |
| Grundsteuer A | 101.890 Euro | 27 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.824 | |
Je Einwohner flossen Diepenau im Berichtsjahr 2024 1.543 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Diepenau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Diepenau?
Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Diepenau?
Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Diepenau hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Nienburg (Weser) von 398 % liegt Diepenau 78 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Diepenau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.